Hausordnung
Wir heißen alle Besucher:innen herzlich willkommen und wünschen einen angenehmen Aufenthalt in der HALLE FÜR KUNST Steiermark. Mit dem Betreten des Hauses gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Hausordnung sowie Brandschutzordnung der HALLE FÜR KUNST Steiermark, nachfolgend HFK genannt als akzeptiert. Diese Regeln sind außerdem an einer gut sichtbaren Stelle im Eingangsbereich der Kunsthalle ausgehängt. Sie dienen der Sicherheit aller Gäste und dem Schutz der ausgestellten Kunstwerke. Wir wünschen Ihnen einen inspirierenden Aufenthalt!
1.
Diese Hausordnung gilt für die HALLE FÜR KUNST Steiermark (nachfolgend HFK genannt) am Standort Burgring 2, 8010 Graz. Alle Personen, die sich in diesen Räumen aufhalten, unterliegen dieser Hausordnung. Mit der Umsetzung dieser Hausordnung ist das Personal der HFK betraut, insbesondere das Sicherheits- und Aufsichtspersonal.
2.
Mit dem Besuch der HALLE FÜR KUNST Steiermark werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HFK akzeptiert. Im Zuge von Auf- und Abbauarbeiten in den Ausstellungsräumen kann es zu Einschränkungen bei der Besichtigung kommen. Mit dem Besuch der HFK berechtigen Sie die HFK zur Veröffentlichung von Bild- und Videoaufnahmen, die während des Besuchs entstanden sind. Dies geschieht im Rahmen von Veranstaltungen, aber auch während des allgemeinen Besuchs. Sie können Ihr Widerspruchsrecht an hd@halle-fuer-kunst.at geltend machen. Veranstaltungen werden zur Dokumentation und für gewerbliche Zwecke gefilmt und fotografiert. Auf diesem Film- bzw. Fotomaterial können auch einzelne oder mehrere Gäste zu sehen sein. Mit dem Betreten der Veranstaltung erklärt der Gast, dass er/sie mit der Veröffentlichung des aufgenommenen Bild- bzw. Filmmaterials (auch zu werblichen Zwecken der HFK wie z.B. auf unserer Homepage oder in sozialen Netzwerken etc.) einverstanden ist. Auf der Website finden Sie unsere Datenschutzerklärung. Dieser können Sie nähere Informationen über unsere Datenverarbeitung und Ihr Recht auf Widerspruch entnehmen. Ihren Widerspruch können Sie an hd@halle-fuer-kunst.at richten.
3.
Den Anordnungen des Sicherheits- und Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
4.
Das Berühren der Ausstellungsobjekte ist verboten.
5.
Das Übersteigen von Absperrungen ist verboten.
6.
Das Fotografieren und Filmen der ausgestellten Werke ist – sofern nicht im Einzelfall ein generelles Verbot ausgeschildert ist – bis auf Widerruf, nur im Rahmen der freien Werknutzung zum privaten Gebrauch und weder für unmittelbare noch mittelbare kommerzielle Zwecke und auch nur ohne Blitz, Stativ oder Selfie-Stick gestattet. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere eine Veröffentlichung in sozialen Medien ist unzulässig. Bei Sonderausstellungen können besondere Bestimmungen gelten – die Kennzeichnungen in den Ausstellungsebenen sind zu beachten. Das Verwenden eines Stativs, der Einsatz von Blitzlichtern beziehungsweise von mitgebrachten Beleuchtungseinrichtungen sind nur nach vorheriger Genehmigung der Presseabteilung zulässig. Foto- und Filmgenehmigungen für journalistische, gewerbliche oder wissenschaftliche Zwecke erhalten Sie von der Presseabteilung der HFK.
7.
Das Telefonieren in den Ausstellungsräumen ist untersagt.
8.
Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nicht gestattet (ausgenommen ist das Foyer im Erdgeschoss während Veranstaltungen). Besonders wird darauf hingewiesen, dass die Ausstellungsräume nicht mit Speisen und Getränken betreten werden dürfen.
9.
Es gilt im gesamten Kunsthallenbereich striktes Alkoholverbot. Ausgenommen hiervon ist das Foyer im Erdgeschoss im Rahmen von Veranstaltungen.
10.
Das Rauchen ist verboten. Weiters gilt die Brandschutzordnung in der aktuellen Form.
11.
Das Mitbringen von Haustieren in die HFK ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Hunde zur Unterstützung von sehbehinderten Personen (Behindertenausweis ist auf Nachfrage vorzuweisen).
12.
Das Mitbringen von Gefahrenstoffen, Waffen etc. in die HFK ist nicht gestattet. Das Sicherheits- und Aufsichtspersonal ist berechtigt, stichprobenweise den Inhalt von Taschen zu überprüfen.
13.
Überkleider, Schirme, Stöcke, Taschen (größer als ca. 28 × 35 cm), Schultaschen und Rucksäcke, Kinderwägen, Roller und Fahrräder sind in den Ausstellungsbereichen nicht erlaubt und in den entsprechenden Kleiderablagen bzw. Garderoben abzugeben. Ein Hinterlegen an anderen Stellen sofern nicht explizit erlaubt ist nicht gestattet. Für den Inhalt der Schließfächer und Spinde übernimmt die HFK keine Haftung. Größere Gepäckstücke können nicht in der Garderobe abgegeben werden. Feuchte Kleidungsstücke sind aus konservatorischen Gründen in den Ausstellungsräumen nicht erlaubt und an der Garderobe abzugeben.
14.
Notausgänge dürfen nur in Notfällen benützt werden. Alle Verkehrswege, Fluchtwege und Ausgänge müssen unverstellt bleiben. Einrichtungsgegenstände, Sessel und Bänke dürfen nicht von ihren Standorten entfernt werden.
15.
Bei Ertönen des Feueralarms ist den Anweisungen des Sicherheitspersonals der HFK unbedingt Folge zu leisten. Das Gebäude ist auf dem kürzesten Weg zu verlassen. Aufzüge dürfen hierbei nicht benützt werden.
16.
Der gesamte HFK-Bereich wird aus Sicherheitsgründen von Kameras überwacht. Die HFK behält sich vor, bei qualifiziertem Bedarf diese Aufzeichnungen an Behörden oder Gerichte nach amtlicher Aufforderung auszufolgen.
17.
Gebäudeintern verfügt die HFK über eine behindertengerechte Hebebühne. Diese darf nur von Rollstuhlfahrer:innen und gehbehinderten Personen benützt werden. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an das HFK-Personal am Empfang oder wählen Sie die Telefonnummer +43 316 740084.
18.
Die HFK darf nur über die vorgesehenen und entsprechend dem Bedarf freigegebenen Eingänge bzw. Einfahrten betreten werden. Betriebsfremden Personen ist der Zutritt zu allen Räumen, die nicht Ausstellungsräume sind, nur nach entsprechender vorheriger Anmeldung, in dienstlichen Angelegenheiten oder mit ausdrücklicher Genehmigung der Geschäftsführung gestattet.
19.
Plakate und sonstige Werbemittel im oder am Gebäude dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Geschäftsführung an den hierfür bestimmten Stellen nach Maßgabe des verfügbaren Platzes durch Mitarbeiter:innen der HFK angebracht bzw. aufgelegt werden.
20.
Der/Die Besucher:in haftet für alle Schäden und Folgeschäden am Gebäude, an Kunstwerken und an fester sowie beweglicher Einrichtung, die durch ihn/sie verursacht werden. Schadensfälle, die durch Nichtbeachtung der Hausordnung und der Unfallverhütungsvorschriften entstehen, unterliegen der vollen persönlichen Haftung. Unmündige Minderjährige dürfen die HALLE FÜR KUNST nur mit einer Aufsichtsperson betreten. Eltern haften für Aufsichtspflichtverletzungen gegenüber ihren Kindern. Bei Kinder- und Schulgruppen haftet die Aufsicht führende Person.
21.
Aufgefundene Gegenstände werden in der Garderobe hinterlegt und werden dort nach erbrachtem Eigentumsnachweis an den/die Besitzer:in ausgehändigt.
22.
Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, bei groben Verstößen gegen diese Hausordnung oder sonst ungebührlichem Verhalten, Besucher:innen des Hauses zu verweisen und ein dauerhaftes Hausverbot auszusprechen.
23.
Bei besonders starkem Publikumsandrang ist das Sicherheitspersonal verpflichtet, das Haus bzw. einzelne Ausstellungsräume aus Sicherheitsgründen zeitweilig für weitere Besucher:innen zu schließen.
24.
Außerhalb der HFK-Öffnungszeit ist betriebsfremden Personen ohne vorherige Anmel-dung und Genehmigung das Betreten der HFK und aller zuzuordnenden Räumlichkeiten verboten.